Ein neues Prinzip für die Zahlung von Maklerprovision bei der Vermietung von Immobilien

In der heutigen Welt wird das Mieten von Immobilien immer beliebter, und Österreich ist da keine Ausnahme. Mieten ist billiger als Kaufen, und für Menschen, die mobil sind und häufig ihren Wohnort/ihre Stadt/ihr Land wechseln, sind gemietete Häuser oder Wohnungen sicherlich eine ideale Option.

Heute können Makler in Österreich sowohl mit Vermietern als auch mit Mietern Verträge abschließen. Die Maklergebühr kann von beiden Parteien oder von einer von ihnen gezahlt werden. In der Praxis zahlt oft der Mieter die Provision an den Makler, obwohl der Vermieter in der Regel der erste ist, der den Makler kontaktiert. Viele halten diese Position für ungerecht gegenüber den Mietern.

Deshalb wurde vor kurzem das Maklergesetz geändert, wonach ab dem 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip auf Immobilienvermittlung angewendet wird. Es lässt sich mit den Worten “Wer bestellt, der bezahlt” erklären. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler zuerst beauftragt hat (in den meisten Fällen der Vermieter), wird einen Vertrag mit dem Makler abschließen und für seine Dienste bezahlen. In der österreichischen Gesellschaft werden derartige Änderungen positiv aufgenommen, da erwartet wird, dass dadurch die Kosten für die Mieter erheblich gesenkt werden.

In der Theorie (auf gesetzlicher Ebene) wird das Mieten einer Wohnung also finanziell rentabler, und das Team von VigoImmobilien hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Traumwohnung zu den attraktivsten Preisen in der Praxis zu finden!

Treten Sie der Diskussion bei

Compare listings

Vergleichen