In Österreich besteht, wie in den meisten europäischen Ländern, die gesetzliche Verpflichtung, die Herkunft Ihrer finanziellen Mittel offenzulegen und zu bestätigen. Für den Staat ist diese Bestätigung eine Garantie dafür, dass ausschließlich auf legalem Wege erworbenes Geld für verschiedene Arten von Transaktionen verwendet wird. Dank dieses Verfahrens sollte das Land “wirtschaftlich sauber” bleiben.
Die Bestätigung der Mittelherkunft wird beim Kauf oder manchmal auch bei der Miete von Immobilien durchgeführt. Um eine Luxusimmobilie in Österreich zu kaufen oder zu mieten, muss man also nicht nur über einen ausreichenden Geldbetrag verfügen, sondern auch die Rechtmäßigkeit seines Erhalts nachweisen, was oft eine Reihe von Problemen aufwirft. Aus diesem Grund werden wir dieses Verfahren im Folgenden genauer beschreiben.
Welches Gesetz gilt für den Herkunftsnachweis von Geldern?
- das allgemeine Gesetz ist das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG);
- für Geschäfte mit Wertpapieren gilt zusätzlich das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG);
- Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbeordnung (GewO), die auch Bestimmungen zur Geldwäsche enthält.
Wer muss die Herkunft der Gelder bestätigen?
Nach österreichischem Recht, insbesondere dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, muss eine Person die Herkunft von Geldern nachweisen, wenn sie:
- eine dauernde Geschäftsbeziehung mit einem Finanzinstitut eingeht (im klassischen Fall mit einer Bank bei der Eröffnung eines Bankkontos);
- eine Transaktion im Wert von mindestens 15.000 Euro durchführt, die nicht in den Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung fällt;
- Gelder (oft in bar) auf ein Bankkonto einzahlt oder davon abhebt, wenn der einzuzahlende oder abzuhebende Betrag mindestens 15.000 Euro beträgt;
*In der Praxis können die Banken in Bezug auf die Punkte 2 und 3 einen Herkunftsnachweis von Geldern ab 5.000 Euro verlangen, je nach Bankpolitik und Kunde (wie riskant ist ein solcher Kunde aus Sicht der Bank)
- 4. wenn den Verdacht von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erweckt und wenn Zweifel an den bereits erhaltenen Identifikationsdaten bestehen. Ähnliche Risikofaktoren gelten gemäß § 47 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz für Drittstaatsangehörige, die durch den Erwerb von Immobilien oder Staatsanleihen oder die Beteiligung an Unternehmen in Österreich die österreichische Niederlassung oder Staatsbürgerschaft beantragen.
Wer führt die Überprüfung durch?
Die Überprüfung den Herkunftsnachweis von Geldern wird von den Kontrollbehörden durchgeführt. In der Regel handelt es sich dabei um Kredit- und Finanzinstitute (in erster Linie Banken) sowie um Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen.
In welchem Stadium wird die Herkunft der Gelder überprüft?
Gemäß Artikel 7 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes müssen die Identität des Kunden und die Herkunft der verwendeten Mittel vor Begründung einer Geschäftsbeziehung und vor Ausführung einer gelegentlichen Transaktion zu erfolgen.
*in der Praxis erfolgt eine solche Überprüfung vor der Überweisung von mehr als 5.000 Euro auf ein Bankkonto. Zu diesem Zweck muss der Kunde der Bank zunächst den geplanten Transaktionsbetrag mitteilen und der Bank Belege und Erklärungen vorlegen.
Welche Dokumente gelten als Herkunftsnachweis von Geldern?
- Gehaltsbescheinigungen;
- Bescheinigung über die Zahlung der Einkommensteuer;
- Verträge, die den Transfer von Geldern bestätigen, z. B. ein Kauf- und Verkaufsvertrag;
- Zahlungsbelege, die die Tatsache des Kaufs und Verkaufs bestätigen;
- Kontoauszüge von den Konten des Verkäufers und des Käufers;
- Nachweis der Barzahlung durch die Bank.
*Die Liste der Dokumente ist nicht erschöpfend.
Verfahren zur Bestätigung der Herkunft der Gelder
Das Verfahren hängt von der Qualität und Quantität der vorgelegten Nachweise ab. Die Kontrollbehörden und Banken haben hier einen großen Ermessensspielraum. Sie können zusätzliche Dokumente anfordern und deren Relevanz nach eigenem Ermessen beurteilen.
Die Unterlagen, die sich auf ein künftiges Geschäft beziehen, werden an einen Bankbeamten weitergeleitet. Dieser trifft jedoch keine Entscheidung in der Sache, sondern leitet die Unterlagen lediglich an eine spezielle Finanzabteilung weiter, die eine detaillierte KYC-Prüfung (Know Your Client) vornimmt. Diese Abteilung trifft die endgültige Entscheidung, ob die Transaktion genehmigt oder abgelehnt wird. Sie kann auch zusätzliche Dokumente zur Überprüfung anfordern. In der Regel gibt diese Abteilung keine Gründe für die Ablehnung an, sondern verweigert lediglich die Gutschrift auf das Konto dieser Bank. Wenn die Bank mit den Unterlagen zufrieden ist, erteilt sie die Erlaubnis, den Betrag auf ihr Konto gutzuschreiben.
VigoImmobilien-Dienstleistungen für die Legalisierung von Geldern in Österreich
Es ist zu beachten, dass das Verfahren zur Legalisierung von Geldern in Österreich recht komplex ist und besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Banken erfordert. Selbst wenn der Kunde über alle Belege verfügt, ist es manchmal wichtig, die Bank davon zu überzeugen, dass diese Belege ausreichen, um die Transaktion zu genehmigen.
Das Team von VigoImmobilien hilft Ihnen gerne dabei, die Herkunft der Gelder zu bestätigen.
Wir bieten die folgenden Dienstleistungen an:
- Analyse der verfügbaren Nachweise über die Herkunft der Gelder;
- Vorschläge für die Bereitstellung anderer Optionen für mögliche Nachweise;
- Korrespondenz mit Aufsichtsbehörden und Banken;
- Vorbereitung auf ein Gespräch mit einer Aufsichtsbehörde oder Bank;
- weitere Dienstleistungen, die vom jeweiligen Einzelfall abhängen.
Für nähere Informationen und zur Bestellung von Rechtshilfe bei Herkunftsnachweis (Legalisierung) von Geldern in Österreich senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected].