Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien?

Manchmal erhalten wir Anfragen von Kunden, die eine Wohnimmobilie in Wien kaufen wollen, um darin einen Schönheitssalon/ein Geschäft oder eine andere Art von Geschäft zu eröffnen. Ein solches Vorgehen kann zu einem Verstoß gegen die örtlichen Gesetze führen, da es in den meisten Ländern, so auch in Österreich, getrennte Räumlichkeiten für das Wohnen und getrennte Räumlichkeiten für gewerbliche Aktivitäten gibt. Um solche Situationen zu vermeiden, informieren wir Sie daher über die wichtigsten Unterschiede zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien.

Zweck

Schon aus dem Namen geht hervor, dass Gewerbe- und Wohnimmobilien unterschiedlichen Zwecken dienen.

Bei Wohnimmobilien handelt es sich um Häuser, Wohnungen und andere Orte, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Eine Ausnahme kann der Fall sein, dass eine juristische Person in der Wohnung eingetragen ist, in der eine Person lebt. In diesem Fall werden die juristische Adresse und der Sitz des Unternehmens als Wohnsitz der Person betrachtet. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Wohneigentum im Eigentum der Person steht oder der Eigentümer dem Mieter im Mietvertrag ein solches Recht eingeräumt hat. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen separaten Raum für das “Büro” zur Verfügung zu stellen. Im Bedarfsfall kann gegenüber den Aufsichtsbehörden erklärt werden, dass das Unternehmen in diesem Raum seine geschäftlichen Aktivitäten ausübt.

Bei Gewerbeimmobilien handelt es sich um Einzelhandelsflächen, Büros, Fabriken, Lagerhallen, Hotels und andere Immobilien, die für gewerbliche Tätigkeiten bestimmt sind. Weitere Informationen über die Arten von Gewerbeimmobilien finden Sie in einem unserer früheren Artikel.

Gesetzliche Regelung

In den örtlichen Gesetzen und Verordnungen wird zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien (Wohnvierteln) unterschieden. In den meisten Fällen sind gewerbliche Tätigkeiten auf dem Gebiet von Wohnimmobilien und Wohnvierteln nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

So sind gemäß §6 (a) der Bauordnung für Wien, dürfen in Gebieten für geförderten Wohnbau die im jeweiligen Widmungsgebiet zulässigen Bauwerke oder Anlagen errichtet werden.

Die Errichtung von Gaststätten, Beherbergungs-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Büro- und Geschäftsgebäuden sowie kleinen Lagerhallen, Werkstätten und Büro- und Geschäftsräumen in Wohngebäuden ist zulässig, wenn von ihnen keine Rauch-, Ruß, Staub-, gesundheitsschädlichen oder giftigen Abgase, Dampf- oder Abgasniederschläge, kein Lärm, keine Hitze, keine Erschütterungen und keine sonstigen Einwirkungen, Gefahren oder Belästigungen für die Nachbarn ausgehen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen.

Anforderungen an die Instandhaltung von Immobilien

Die Anforderungen an die Instandhaltung von Wohnimmobilien zielen in der Regel darauf ab, die Sicherheit, den Komfort und die Teilhabe der Bewohner zu gewährleisten.

Die Anforderungen an die Instandhaltung von Gewerbeimmobilien können sehr viel umfangreicher sein, da jedes Unternehmen oder jede Gesellschaft für das Leben und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich ist und das Leben der Bewohner der Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet, beeinflusst. Daher beziehen sich die Anforderungen an die Instandhaltung von Gewerbeimmobilien meist auf Sicherheitsstandards, Feuerbeständigkeit, Feuchtigkeitsbeständigkeit und andere Standards.

Ziel des Immobilienerwerbs

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie Ihren genauen Zweck bestimmen. Wenn Sie die Immobilie zum komfortablen Wohnen benötigen, sind Wohnimmobilien die richtige Wahl für Sie. Die Lage der Immobilie und die Art des Wohnraums werden nach den individuellen Wünschen des Kunden bestimmt.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, um Ihr eigenes Unternehmen zu betreiben (Büro-/Lager-/Restauranträume usw.) oder um Immobilien zu vermieten und so ein passives Einkommen zu erzielen, raten wir Ihnen, Gewerbeimmobilien in Betracht zu ziehen.

Kosten für Maklerdienste

Maklerprovision bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien:

  1. Für Vermieter darf die Höhe der Provision drei monatliche Bruttomieten nicht übersteigen.
  2. Für Mietern hängt die Provision von der Dauer des Mietvertrags ab:
  • Mietvertrag auf unbestimmte Zeit oder mehr als drei Jahre – drei Bruttomonatsmieten;
  • von zwei Jahren bis drei Jahren – zwei Bruttomonatsmieten;
  • bis zu zwei Jahren – eine Bruttomonatsmiete.

Zusätzlich zum oben genannten Provisionsbetrag ist eine Mehrwertsteuer von 20 % zu entrichten.

Die maximale Vermittlungsprovision für den Kauf/Verkauf von Gewerbeimmobilien beträgt 3 % + 20 % USt. (von jeder Partei), und es gibt auch Fälle, in denen eine Partei die vollen 6 % zahlt. Natürlich kann die Höhe der Provision niedriger sein, wenn die Parteien dies vereinbaren.

Die Höhe der Maklergebühren für den Kauf/Verkauf von Wohnimmobilien hängt von der Laufzeit und der Art des Vertrags ab. Die Höchstgebühr ist jedoch durch das Bundesgesetz begrenzt. So bestimmt die Immobilienmakler-Verordnung, dass die Maklerprovision für den An- und Verkauf von Immobilien von deren Wert abhängt:

  • bis zu 36.336,42 EUR – maximal 4 % + 20 % USt;
  • über 36.336,42 EUR – maximal 3 % + 20 % USt.

Bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt jedoch seit dem 01.07.2023 das Erstauftraggeberprinzip, wonach die Person, die den Makler zuerst beauftragt hat, einen Vertrag mit dem Makler abschließt und für seine Dienste bezahlt. Mehr über dieses Prinzip können Sie in einem unserer früheren Artikel lesen. Bitte beachten Sie, dass dieser Grundsatz nicht für den Kauf/Verkauf von Wohnimmobilien und gewerblichen Immobiliengeschäften gilt.

Der “erste Kunde von Dienstleistungen” muss zahlen:

  • bei Abschluss eines Mietvertrags mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren – eine Monatsmiete + 20 % USt;
  • bei einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren – zwei Monatsmieten + 20 % USt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschiedliche Zwecke und Merkmale haben, und die Wahl zwischen ihnen von den spezifischen Bedürfnissen und Zielen einer Person oder eines Unternehmens abhängt. Unabhängig davon, ob Sie sich bereits für einen Immobilientyp entschieden haben oder ob Sie gerade erst über Ihre Optionen nachdenken, VigoImmobilien berät Sie gerne und findet die richtige Immobilie für Sie!

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