Beschränkungen für Kurzzeitmieten in Wien

Ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung für Wien, des Wiener Kleingartengesetzes (1996) und des Garagengesetzes (2008) wurde kürzlich veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dieser Gesetzesentwurf trägt die Bezeichnung “Bauordnungsnovelle 2023”. Die Änderungen werden voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen werden sich auf eine Reihe von Faktoren im Immobiliensektor auswirken, darunter:

  • die Festlegung einer Höchstdauer für kurzfristige Mietverträge von Immobilien in Wien;
  • die Ausweitung der Verpflichtung zur Erhaltung von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1945 errichtet wurden;
  • Einführung des Schutzes von Straßenbäumen;
  • Dekarbonisierung und Sanierung von Gebäuden;
  • Förderung der Begrünung von Fassaden und Dächern;
  • Ausbau der Möglichkeiten für Fahrräder und E-Mobilität;
  • und andere Änderungen.

Kathrin Gaál, Amtsführende Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen der Stadt Wien, sagte: „Mit dem Gesetzesentwurf zur Bauordnungsnovelle setzt die Stadt Wien völlig neue Maßstäbe für das nachhaltige und leistbare Wohnen der Zukunft. Diese umfassende Novelle trägt die politische Handschrift der Verantwortung für kommende Generationen. Nachhaltige Energieversorgung, Entsiegelung, Mobilität aber auch die Themen des Altbautenschutzes und der Kurzzeitvermietungen sind die großen Stellschrauben, an denen wir uns beim Wiener Weg der lebenswertesten Stadt orientieren!“.

In diesem Artikel möchten wir die Änderungen bezüglich der Höchstmietdauer für Immobilien in Wien näher betrachten.

Mietimmobilien in Wien Stand heute

Es ist bekannt, dass die kurzfristige Vermietung (in der Regel an Touristen) teurer und dementsprechend profitabler für Vermieter ist, die erfolgreich Wohnungen über Airbnb, Booking und andere Dienste vermieten. In diesem Zusammenhang ist es in Wien nicht ungewöhnlich, dass Einheimische Schwierigkeiten haben, eine Wohnung langfristig zu mieten, da die Eigentümer lieber mit Touristen zusammenarbeiten oder die monatliche Miete nicht immer angemessen anheben.

Deshalb ist es seit 2018 und ab sofort (bis zur Verabschiedung einer neuen Novelle im Jahr 2023) verboten, in einer Wohnzone gelegene Wohnungen kurzfristig zu vermieten. Laut §7a der Bauordnung für Wien müssen Wohnzonen klar von anderen Gebieten abgegrenzt sein. Neben dem Verbot der gewerblichen Vermietung sind auch bestimmte Arten der Bebauung in Wohngebieten verboten. Solche Beschränkungen sollten es Einheimischen ermöglichen, den Wettbewerb mit Touristen um Mietwohnungen zu vermeiden und schneller eine Wohnung in Wien zu mieten, doch nach allgemeinen Schätzungen löst ein solches Verbot das Problem der Wohnungsknappheit für die Bewohner Wiens nur teilweise.

Was wird geändert?

Der neue Gesetzentwurf aus dem Jahr 2023 sieht vor, dass die kurzfristige Vermietung von Wohnraum an Touristen künftig für maximal 90 Tage pro Jahr erlaubt ist, sofern der Eigentümer die lokale Touristensteuer zahlt und seinen Hauptwohnsitz in den betreffenden Wohnräumen nicht aufgibt. Diese Bestimmung soll die kurzfristige Vermietung der eigenen Wohnung für Urlaubs-/Geschäftsreisen ermöglichen, aber de facto die kommerzielle, gewinnorientierte Kurzzeitvermietung verhindern. Nach Ansicht von Experten trägt diese Einschränkung dazu bei, ein Gleichgewicht zwischen Touristen- und Wohneigentum herzustellen. Nach diesen Neuerungen werden sich “Wohn-” und “Nichtwohnzonen” nicht mehr direkt auf die Möglichkeit auswirken, Wohnraum zu vermieten, und die Vermietung von Wohnraum für mehr als 90 Tage wird als gewerbliche Tätigkeit betrachtet.

Erlaubnis zur Vermietung von Wohnraum über Airbnb

Immobilieneigentümer, die ihre Immobilien weiterhin über Airbnb und ähnliche Dienste an Touristen vermieten möchten, benötigen ab dem 1. Juli 2024 eine Sondergenehmigung für diese Tätigkeit. Eine solche Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Wohngebäude ohne Wohnbauförderung gebaut wurde und nicht in einem Wohngebiet liegt. Wenn Sie die Genehmigung beantragen, müssen Sie die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer des Gebäudes vorlegen. Es sei darauf hingewiesen, dass eine solche Genehmigung zur Vermietung von Wohnungen für mehr als 90 Tage für höchstens die Hälfte der Wohnungen in einem Gebäude erteilt wird. Die Genehmigung ist für 5 Jahre gültig.

Zusammenfassend möchten wir darauf hinweisen, dass die Vermietung von Wohnungen an Touristen von nun an bestimmten Einschränkungen unterworfen sein wird. Die Eigentümer müssen für solche Aktivitäten spezielle Genehmigungen einholen, was die Vermietung von Wohnungen in Wien an Touristen wahrscheinlich verteuern wird. Stattdessen werden Einheimische oder diejenigen, die dauerhaft hier leben wollen, schneller eine Wohnung für den Eigenbedarf finden können.

Das Immobilienbüro VigoImmobilien wird der beste Freund sowohl für Immobilienbesitzer als auch für Immobiliensuchende sein. Wir helfen Ihnen, alle Neuerungen zu verstehen, unterstützen Sie bei der Erlangung aller Arten von Genehmigungen und helfen Ihnen, eine Immobilie in Wien zu mieten.

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