GRUNDSTEUER IN ÖSTERREICH (GRUNDSTEUER “B”)

Nach dem österreichischen Recht sind Immobilieneigentümer verpflichtet, eine jährliche Steuer auf ihre Immobilie zu zahlen. Aus diesem Grund ist die Grundsteuer ein wichtiger Faktor, der beim Kauf einer Immobilie in Österreich zu berücksichtigen ist. Diese ist nicht zu verwechseln mit der einmaligen Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf einer Immobilie gezahlt, während die Grundsteuer jährlich anfällt. In diesem Artikel informieren wir Sie über diese Steuer und den Mechanismus ihrer Berechnung.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Pflichtsteuer, die in Österreich von Eigentümern von Immobilien wie Privathäusern und Wohnungen erhoben wird. Diese Steuer dient der Finanzierung lokaler Ausgaben, einschließlich der Instandhaltung der kommunalen Infrastruktur, der Straßen, des Bildungs- und Gesundheitswesens und anderer öffentlicher Dienstleistungen.

Die Höhe der Grundsteuer wird auf der Grundlage verschiedener Faktoren wie Grundstückswert, Grundstücksart und Lage festgelegt.

Für Privathäuser und Wohnungen wird die Grundsteuer auf der Grundlage der von den örtlichen Bewertungsbehörden (Steuerbehörden) durchgeführten Immobilienbewertungen berechnet. Die spezifischen Bewertungsmethoden und Grundsteuersätze können sich jedoch von Region zu Region oder von Gemeinde zu Gemeinde in Österreich unterscheiden. Im Allgemeinen kann die Grundsteuer für Privathäuser höher sein, da der Wert des Grundstücks und des Gebäudes berücksichtigt wird.

Wann wird die Steuer gezahlt?

Die Steuer wird vom Eigentümer der Immobilie gezahlt, kann aber auf den Mieter umgelegt werden. Der Bescheid über die Steuer ergeht innerhalb von höchstens 3 Monaten. Wenn die Grundsteuer 75 EUR pro Jahr übersteigt, wird sie in vier Raten gezahlt: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beträge bis zu 75 EUR werden einmal jährlich am 15. Mai gezahlt.

Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer

Einheitswert einer Immobilie x Steuersatz x Hebesatz = Grundsteuer

  1. Einheitswert einer Immobilie – wird vom Finanzamt ermittelt.

Er ist in der Regel viel niedriger als der tatsächliche (Markt-)Wert der Immobilie, da vergleichbare Preise aus dem Jahr 1973 zur Ermittlung des Wertes der Einheit herangezogen werden.

  1. Steuersatz

Steuersätze für Einfamilienhäuser:

  • Erste 3.650 Euro: 0 Promille (*Promille – Tausendstel eines Wertes)
  • Die nächsten 7.300 Euro: 1 Promille
  • Über: 2 Promille

Steuersätze für alle anderen Immobilien:

  • Erste 3.650 Euro: 1 Promille
  • Die nächsten 3.650 Euro: 1,5 Promille
  • Über: 2 Promille

Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe:

  • Erste 3.650 Euro: 1,6 Promille
  • Über: 2 Promille

Steuersätze für alle anderen Grundstücke (z.B. gewerblich genutzte Grundstücke):

  • Erste 3.650 Euro: 1 Promille
  • darüber: 2 Promille
  1. Hebesatz

Die Höhe des Hebesatzes wird von der örtlichen Steuerbehörde festgelegt. Jede Gemeinde kann festlegen, dass der oben genannte Steuerbetrag mit einem bestimmten Koeffizienten (bis zu einem Höchstwert von 5) multipliziert wird. In Wien wird zum Beispiel ein Koeffizient von 5 angewendet.

Beispiel. Ein Immobilieneigentümer besitzt ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 50.000 Euro. Der Steuerbetrag beträgt 87,23 Euro (siehe Berechnung unten). In Wien wird ein Steuersatz von 500 Prozent angewandt. Daraus ergibt sich der folgende jährliche Steuerbetrag: 87,23 Euro x 5 = 436,15 Euro.

Tabelle mit Beispielen für die Steuerberechnung für ein Einfamilienhaus

Einheitswert einer Immobilie Teil des Einheitswertes Promille Preis für Teilen Steuersatz Grundsteuer in Wien
20.000 Euro 3.650 Euro 0,5 1,825 Euro 27,225 Euro 136,125 Euro pro Jahr
 

7.300 Euro

1 7,300 Euro
9.050 Euro 2 18,1 Euro
50.000 Euro 3.650 Euro 0,5 1,825 Euro 87,225 Euro 436,125 Euro pro Jahr
 

7.300 Euro

1 7,300 Euro
39.050 Euro 2 78,1 Euro
100.000 Euro 3.650 Euro 0,5 1,825 Euro 187,225 Euro 936,125 Euro pro Jahr
7.300 Euro 1 7,300 Euro

 

89.050 Euro 2 178,1 Euro
200.000 Euro 3.650 Euro 0,5 1,825 Euro 387,225 Euro 1.936,125 Euro pro Jahr
7.300 Euro 1 7,300 Euro

 

189.050 Euro 2 378,1 Euro
500.000 Euro 3.650 Euro 0,5 1,825 Euro 987,225 Euro 4.936,125 Euro pro Jahr
7.300 Euro 1 7,300 Euro

 

489.050 Euro 2 978,1 Euro
 

1.000.000 Euro

3.650 Euro 0,5 1,825 Euro 1.987,225 Euro 9.936,125 Euro pro Jahr
7.300 Euro 1 7,300 Euro

 

989.050 Euro 2 1.978,1 Euro
 

3.000.000 Euro

3.650 Euro 0,5 1,825 Euro  

5.987,225 Euro

29.936,125 Euro pro Jahr
7.300 Euro 1 7,300 Euro

 

2.989.050 Euro 2 5.978,1 Euro
 

5.000.000 Euro

3.650 Euro 0,5 1,825 Euro 9.987,225 Euro 49.936,125 Euro pro Jahr
7.300 Euro 1 7,300 Euro
4.989.050 Euro 2 9.978,1 Euro

Ist eine Steuerbefreiung möglich?

Eine dauerhafte und vorübergehende Steuerbefreiung ist möglich.

Eine dauerhafte Steuerbefreiung ist in den folgenden Fällen möglich:

  1. Immobilien, die für wohltätige Zwecke genutzt werden
  2. Eigentum, das rechtmäßig im Besitz von anerkannten religiösen Bürgern ist
  3. Sportvereine und Sportplätze

Eine vorübergehende Steuerbefreiung ist in bestimmten Fällen möglich, z. B. bei Neubauten, Erweiterungen, Umbau von staatlich geförderten Immobilien. Die Dauer der Steuerbefreiung hängt vom jeweiligen Bundesland ab, z.B. in Salzburg beträgt die maximale Dauer 12 Jahre, in der Steriermark bis zu 20 Jahre.

Wie Sie sehen, ist der Mechanismus zur Berechnung der Grundsteuer nicht einfach. Deshalb hilft Ihnen das Team von VigoImmobilien nicht nur bei der Auswahl der richtigen Immobilie, sondern auch bei der korrekten und raschen Berechnung der jährlichen Steuer für Ihr Haus.

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