Aufgrund der massiven Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine waren viele Ukrainer gezwungen, aus ihrem Zuhause und sogar aus ihrem Land zu fliehen. Nach Angaben des österreichischen Bundesministeriums für Inneres wurden zwischen dem 24. Februar und dem 31. Dezember 2022 fast 91.000 Flüchtlinge aus der Ukraine in Österreich registriert, und etwa 66.000 von ihnen halten sich noch immer in Österreich auf.
Die Ukrainer halten sich in Österreich auf der Grundlage eines vorübergehenden Schutzstatus auf. Dieser Status erlaubt es den Ukrainern, sich bis März 2024 legal in Österreich aufzuhalten. Im Rahmen des vorübergehenden Schutzes gewährt Österreich den Ukrainern Grundversorgungsleistungen, die finanzielle und humanitäre Hilfe umfassen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Alter und dem Familienstand der Person. Wenn eine Person nicht in einer staatlich organisierten Unterkunft lebt, sondern eine Wohnung mietet, kann sie folgende finanzielle Unterstützung erhalten:
Für Lebensmittel (monatlich):
- bis zu 260,00 EUR für Erwachsene;
- bis zu 145,00 EUR für Minderjährige.
Mietzuschuss (monatlich):
- bis zu 330,00 EUR für Familien (ab zwei Personen);
- bis zu 165,00 EUR für eine alleinstehende Person.
Die finanzielle Unterstützung wird hilfs- und schutzbedürftigen Flüchtlingen gewährt, die ihren Grundbedarf in Österreich nicht decken können. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Beträge für die Anmietung von Wohnraum, die nicht überschritten werden sollten. Diese Beträge müssen berücksichtigt werden, damit die zuständigen Behörden nicht den Verdacht haben, dass Sie die finanzielle Unterstützung missbrauchen, und Ihnen die Möglichkeit, diese zu erhalten, nicht entzogen wird. Die Regelungen können in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Im Folgenden werden wir uns auf Wien konzentrieren.
Bevor wir es erklären, möchten wir darauf hinweisen, dass es keine genauen Beträge gibt. Die Sozialbehörden prüfen jeden Fall individuell. Wir haben jedoch analysiert, wie dieses Verfahren in der Praxis abläuft, und sind bereit, es mit Ihnen zu teilen.
Wie berechnet man den höchstzulässigen Mietbetrag?
Es gibt eine Formel, mit deren Hilfe Sie den zulässigen Höchstbetrag für die Miete in Wien berechnen können. Sie sieht folgendermaßen aus:
Summe der Grundversorgungsleistungen aller Familienmitglieder + Mietzuschuss = zulässige Höchstmiete
* Berechnung erfolgt monatlich
Beispiel: Sie haben 3 Personen in Ihrer Familie – 2 Erwachsene und 1 Kind. Sie erhalten 260 EUR für jeden Erwachsenen und 145 EUR für jedes Kind für Lebensmittel + 330 EUR für die Miete (260+260+145+330 = 995 EUR). Das heißt, die Kosten für die Miete Ihrer Unterkunft dürfen 995 EUR pro Monat nicht überschreiten.
Wenn Sie eine Kaution für die Unterkunft hinterlegen müssen, raten wir Ihnen, eine separate Vereinbarung für die Kaution zu verwenden (damit der Betrag, der den Höchstbetrag übersteigt, überhaupt nicht im Hauptvertrag erscheint).
Wie wir bereits erwähnt haben, prüfen die Sozialbehörden jeden Fall einzeln. Daher können Sie sich vor der Anmietung einer Wohnung mit den Sozialarbeitern beraten, Ihre Situation schildern und den maximal zulässigen Mietbetrag für sich selbst festlegen.
Kann mir die Grundversorgung vorenthalten oder gekürzt werden?
Auch Ukrainerinnen und Ukrainern in Österreich kann die Grundversorgung gekürzt oder entzogen werden, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag an zusätzlichem Einkommen, der erzielt werden kann, ohne dass die Grundleistung beeinträchtigt wird:
- 110 EUR für einen Erwachsenen;
- 80 EUR für ein Kind.
*Eine Anhebung der Zuverdienstgrenze wird derzeit erwogen, ist aber noch nicht offiziell umgesetzt worden.
Beispiel: Eine Frau hat zwei Kinder und arbeitet. Sie kann 110 EUR für sich und 80 EUR für ihr Kind verdienen (160 EUR für zwei Kinder). Das heißt, sie kann 270,00 EUR verdienen, was sich nicht auf die Höhe der Grundleistung auswirkt.
Verdient sie mehr, kann sie entweder ganz von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden oder der Betrag ihres Einkommens wird von der Grundleistung abgezogen.
Beispiel: Eine Frau mit zwei Kindern erhält eine Grundleistung von 880 EUR (260+145+145+330). Gleichzeitig verdient sie 500 EUR im Monat. Die 500 EUR übersteigen die 270 EUR, so dass die 230 EUR, die zu viel sind, von der Grundleistung abgezogen werden. Eine Frau mit zwei Kindern erhält also 500 EUR Gehalt und 650 EUR Grundleistung, insgesamt also 1.150 EUR.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass der Staat entscheidet, dass bei einem solchen Gehalt kein Grund für Sozialhilfezahlungen besteht.
Wie Sie sehen, können die Grundleistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Das Team von VigoImmobilien berät Sie gerne und setzt alles daran, dass Sie sich in Österreich wohl fühlen.